Kreisverband Ludwigsburg

Eckpunkte der ÖDP zur Reform und Finanzierung der Sozialsysteme

Grundsätze:

Bei der Reform des Sozialstaates und seiner Finanzierung gilt es, die Grundwerte unseres Gemeinwesens in unterschiedlicher Weise zu beachten:

Für das Gesundheits- und Pflegewesen gilt hier insbesondere der Grundwert Gleichheit: Jeder Mensch hat das gleiche Recht auf optimale Versorgung im Krankheits- und Pflegefall und die Pflicht für den Erhalt seiner eigenen Gesundheit sowie für ein gesundheitssicherndes Gesamtklima der Gesellschaft seinen bestmöglichen Beitrag zu leisten.

Für die Altersversorgung gilt einerseits der Grundwert des Alterns ohne Armut, anderseits die Beachtung des Leistungsprinzips: Jeder Mensch hat das Recht auf Grundversorgung und das Recht, für geleistete (höhere) Beiträge eine entsprechende (höhere) Gegenleistung zu erhalten. Insbesondere gilt, dass nicht nur Geldleistungen sondern in gleicher Weise auch Erziehungsleistungen von Eltern rentenwirksam sein müssen.

Für die Arbeitslosenversorgunggilt zunächst das Leistungs- und Verursacherprinzip: Jeder Mensch hat das Recht, bei Verlust des Arbeitsplatzes eine nach der Länge der Beitragszahlung gestaffelte Lohnersatzleistung sowie eine engagierte Beratung und Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis zu erhalten. Für alle Leistungsbezieher besteht die Verpflichtung, so schnell wie möglich zumutbare Arbeit anzunehmen. Das Verursacherprinzip erfordert es, die Höhe der Arbeitgeberbeiträge dem Einstellungs- bzw. Entlassungsverhalten eines Unternehmens anzupassen. Bei längerer Arbeitslosigkeit muss eine Sozialleistung erfolgen, die Armut verhindert.

Die Beachtung dieser unterschiedlichen Werte, Rechte und Verpflichtungen in unterschiedlichen Situationen ergibt insgesamt ein Gemeinwesen, das ebenso solidarisch wie frei und selbstverantwortet gestaltet ist.


Lösungsvorschläge für einzelne Reformbereiche:


1. Die Lohnnebenkosten müssen weitestgehend abgebaut werden. Der Beitrag der Unternehmen zum Sozialsystem muss über Steuern erbracht werden.

Das Bismarck'sche System, die sozialen Leistungen (Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitslosenversicherung) über Aufschläge auf den Lohn zu finanzieren, ist eine der Ursachen der Arbeitslosigkeit: Dieses Verfahren schafft massive Anreize bzw. sogar echte betriebswirtschaftliche Zwänge, den Faktor Arbeit vorwiegend als Kostenfaktor zu sehen und immer weiter zu reduzieren. Dieses historisch überholte System muss ersetzt werden.

Verschärft wird heute die Problematik dadurch, dass große gesellschaftliche Aufgaben (Wiedervereinigung, Aufnahme von Spätaussiedlern) über die Sozialkassen, und damit einseitig auf Kosten von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen finanziert werden. Diese Leistungen müssen aber gerechterweise über Steuern (also von allen leistungsfähigen natürlichen und juristischen Personen) finanziert werden.

Ziel ist, die Lohn-Nebenkosten weitestgehend abzubauen, soweit sie sich auf Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung beziehen. (Lediglich die Lohnersatzleistungen Arbeitslosen- und Krankengeld sowie die gesetzliche Unfallversicherung haben unmittelbar mit Arbeit zu tun; deshalb sind hier Lohn-Nebenkosten sachlich gerechtfertigt.)

Es geht jedoch nicht darum, die Unternehmen aus der Gemeinwohl-Verantwortung zu entlassen, wie das von den Unternehmerverbänden, einflussreichen Instituten der Volkswirtschaftslehre und den Neoliberalen in allen Parlamentsparteien geplant und gefordert wird: Vielmehr muss der notwendige Beitrag der Unternehmen zu den Sozialsystemen (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) künftig über Steuern und Abgaben auf verbrauchte Kilowattstunden, den Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen (incl. Flächenverbrauch) sowie auf Umsätze, Gewinne und auf die Vermögenserträge geleistet werden - nicht aber über die Arbeitsplätze und Lohnsummen als solche.

Belastet würde auf diese Weise nicht mehr die - sozial erwünschte - Tatsache, dass ein Unternehmen Arbeitsplätze vorhält bzw. schafft. Außerdem würde die heutige Ungerechtigkeit beseitigt, die darin besteht, dass arbeitsintensive Branchen ungleich mehr zum Gemeinwohl beitragen als Betriebe, die mit vergleichsweise geringer Personalquote eine hohe Wertschöpfung erzielen. Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist für die Unternehmen steuerlich zu begünstigen.


2. Das Modell der Bürgerversicherung ist Leitlinie für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Die Beiträge der einzelnen Menschen zu den Sozialsystemen sollen künftig nach dem Modell der Bürgerversicherung geleistet werden: Alle BürgerInnen zahlen von allen Einkommensarten Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Altersversorgung ein. Bei der Rente ist - nach Schweizer Vorbild - eine Mindest- und eine Höchstrente festzusetzten.

Ähnliches gilt für die Krankenversicherung: Auch hier müssen Beiträge von allen Einkommensbeziehern, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens eingezahlt werden. Nur so ist es in der Zukunft möglich, eine menschenwürdige Qualität des Gesundheitssystems zu sichern und zwar ohne Zwang zu einer Reihe von privaten Zusatzversicherungen (wie z.B. Zahnersatz)!


3. Bei der Rentenversicherung muss die Erziehungsleistung als gleichberechtigter, geldwerter Beitrag anerkannt werden

Der so genannte Generationenvertrag muss endlich realisiert werden: Die wirtschaftlich aktive Generation muss solidarisch sowohl die Versorgung der Generation im Ruhestand als auch die Versorgung und Bildung der heranwachsende Generation mittragen. Heute ist es leider nach wie vor so, dass nur erwerbstätige Eltern für alle drei Generationen sorgen und dafür erhebliche Einschränkungen auf sich nehmen sowie paradoxerweise eine gegenüber kinderlosen Personen schlechtere Altersversorgung "erzielen". Deshalb sind Erziehungsleistungen von Eltern als Beiträge zur Rentenversicherung zu werten und den Geldleistungen der Erwerbstätigen gleichzustellen. Kinderlose Personen müssen im Gegenzug einen Teil ihres Rentenanspruchs kapitalbildend zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenbeiträgen ansparen. Dazu sind sie auch in der Lage, weil sie in der aktiven Erwerbsarbeitszeit niedrigere Ausgaben und höhere Erwerbschancen haben.


4. Für die Arbeitslosenversicherung gilt das Modell der Schadenshaftpflicht bei den Unternehmen und der begrenzten Wahlfreiheit für die ArbeitnehmerInnen

Beiträge der Unternehmen zur Arbeitslosenversicherung sollen nach dem Modell der Schadenshaftpflichtversicherung erhoben werden: Unternehmen mit jahrelang stabiler Belegschaft zahlen einen "Normalbeitrag". Gründer und Unternehmen mit Arbeitsplatzuwachs (Umwandlung von Vollzeitarbeitsplätzen in 400-Euro-Jobs wird nicht angerechnet) zahlen für einen festzulegenden Zeitraum nur einen verminderten Beitrag ("Bonus" oder "Schadensfreiheitsrabatt").

Damit würde eine arbeitsplatzfreundliche Unternehmensphilosophie auch auf der Kostenseite gewürdigt. Die Einstellung von zusätzlichen MitarbeiterInnen wird als Kostenreduzierung beim gesamten Faktor Arbeit betriebswirtschaftlich wirksam.

Das Arbeitslosengeld wird für mindestens ein Jahr gezahlt. Im öbrigen muss auch in der Arbeitslosenversicherung das Leistungsprinzip gelten: Pro Jahr der Beitragszahlung wird ein Monat lang Arbeitslosengeld gezahlt. Pro Kind verlängert sich der Bezug des Arbeitslosengeldes um jeweils weitere drei Monate, solange das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und überwiegend hier unterhalten wird.


5. Die Einführung eines Erziehungsgehaltes bzw. eines Erziehungsentgeltes für alle Eltern von Kindern unter 14 Jahren ist notwendig und finanzierbar

Um die im Grundgesetz garantierten Werte "Gleichheit und Gerechtigkeit" auch für Eltern zu sichern und die "Wertschätzung von Ehe und Familie" besser zu realisieren ist die gesamte Familienförderung nach dem Modell der Subjektförderung zu organisieren.

Die heutige rot-grün-schwarz-gelbe "Famillien"-politik unterstützt einseitig die Betreuung von Kindern in öffentlichen Einrichtungen und stellt dafür in zunehmendem Maße Steuermittel zur Verfügung. Das Ziel hierbei ist, die Eltern für die außerfamiliäre Erwerbstätigkeit "freizustellen"; die Elternzeit soll nach dem Willen der großen Parteien und der Industrieverbände auf ein extrem niedriges Maß zurückgeführt werden.

Die ÖDP tritt mit vielen Familienverbänden und Instituten dafür ein, ein Erziehungsgehalt / Erziehungsentgelt (EZG) einzuführen. Diese Zahlung würde sich an einem durchschnittlichen Bruttoarbeitslohn orientieren und zu großen Teilen selbst refinanzieren (Reduzierung der Sozialhilfe, keine öffentlichen Aufwendungen mehr für Krippen, Tagesstätten, Ganztagsbetreuung, weil diese Leistungen - wenn nachgefragt - von den Eltern selbst aus dem EZG bezahlt werden müssten, Abbau der Arbeitslosigkeit, steigende Nachfrage nach kinderbezogenen Gütern und Diensten...).


6. Zur Anregung des ökologischen Umbaus der Wirtschaft und zur Finanzierung von staatlichen Aufgaben und der Sozialsysteme sind dynamische Energiesteuern und eine differenzierte Umsatzsteuer erforderlich. Diese Konsumsteuern sind familienfreundlich und sozial auszugleichen.

Wir treten für eine differenzierte Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, Konsumsteuer) ein. Die Mehrwertsteuer auf Arbeit (Handwerkerstunde, Dienstleistungen auf Privatrechnung) ist abzuschaffen, weil sie (zusammen mit den Lohnnebenkosten) eine der Hauptursachen der Schwarzarbeit darstellt und ökologisch sinnvolle Arbeit (wie z.B. das Reparieren und Pflegen von Geräten und Anlagen) derart verteuert, dass Wegwerfen und Neuanschaffung oft ökonomisch günstiger ist.

Die Umsatzsteuer ist mindestens dreistufig nach Warengruppen zu differenzieren:

Ein niedriger Satz für die Güter der täglichen Grundversorgung.
Ein hoher Satz für Güter des nicht alltäglichen Bedarfs.
Ein mittlerer Satz für alle anderen Güter.


Um den über-lebensnotwendigen ökologischen Umbau der Gesellschaft anzuregen sind die Steuern auf alle nicht erneuerbare Energieträger (Mineralöl-Treibstoffe einschließlich Flugzeugtreibstoff, Heizöl, Erdgas, Uran etc.) in maßvollen aber regelmäßigen Schritten anzuheben. Als Ausgleich wird der Arbeitgeberanteil bei den Sozialbeiträgen reduziert und tendenziell vollständig ersetzt. Der Ausgleich für die privaten Haushalte erfolgt über die Senkung der Mehrwertsteuer für den täglichen Bedarf und über die Abschaffung der Mehrwertsteuern auf Arbeit. Für Familien ist zusätzlich ein Zuschlag beim Kindergeld nötig. Auch für RentnerInnen mit niedrigem Einkommen ist eine Direktzahlung in Form eines Ökobonus erforderlich.

Ohne diese Ausgleichsmaßnahmen hätte eine dynamische Energiesteuer (wie alle Konsumsteuern) auch einen familienfeindlichen und sozial ungerechten Effekt. Generell sind differenzierte Konsumsteuern aber sinnvoll, weil sie qualitative Lenkungseffekte haben.

Konsumsteuern sind aber nur dann gerecht, wenn der unmittelbare Lebensunterhalt sehr niedrig besteuert wird. Dies gilt für jenen Bedarf, für den die ärmsten Mitglieder der Gesellschaft den wesentlichen Teil ihres Einkommens ausgeben müssen. Die oben genannten Direktzahlungen für Familien und KleinrentnerInnen sind zur Behebung der sozialen Problematik von Konsumsteuern (insbesondere bei den ökologisch wichtigen Energiesteuern) nötig und geeignet.


7. Die Einkommensteuer wird wie bisher nach einem dynamisch-progressiven Tarif erhoben.

Die Senkung der Steuersätze bei der Einkommensteuer ist kein Selbstzweck. Alleine die Aufgabe, die immense Staatsverschuldung abzubauen, macht ein ausreichendes Steuerniveau nötig. Für uns ist der Abbau von Lohnnebenkosten aus ethischen Gründen wichtiger als Steuersenkung, weil Steuern alle Einkommensarten betreffen und deshalb gerechter sind als Aufschläge auf den Arbeitslohn.

Senkungen der Einkommensteuersätze (nicht nur des Spitzen- und des Eingangssteuersatzes!) können immer dann vorgenommen werden, wenn Steuervergünstigungen und Subventionen abgebaut werden.


8. Die Körperschaftssteuer (Einkommensteuer der Unternehmen) muss wieder zu einer verlässlichen Säule der Gemeinwohl-Finanzierung werden.

Der faktische Zusammenbruch des Körperschaftssteueraufkommens ist Folge einer der schlimmsten Fehlleistungen der Regierungspolitik. Das System der Verlustverrechnungen über mehrere Jahr hinweg ist abzustellen bzw. auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, jedoch bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zu ermglichen. Alle Unternehmen haben eine Mindeststeuer auf den aktuell erzielten Gewinn zu entrichten.


9. Alle Subventionen aus staatlichen Haushalten sind zeitlich zu begrenzen und streng auf ihre Wirksamkeit zu überwachen. Subventionen sind zurückzufordern, wenn der Empfänger das Ziel der Zuwendung nachweislich nicht verfolgt bzw. gegen die Zielsetzung verstößt.

Auf nahezu allen Ebenen, von der EU bis zur Kommune, werden erhebliche Subventionen an Wirtschaftsunternehmen und Privatleute ausgegeben. Dieses System ist nicht schlecht an sich, wie manche meinen. Allerdings müssen öffentliche Beihilfen streng befristet und ständig auf ihre Notwendigkeit und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Verstöße gegen das Ziel der Subvention müssen zur unnachsichtigen Rückforderung der Zahlungen führen. Beispielsweise sind Beihilfen zur Betriebsgründung oder Betriebserweiterung in strukturschwachen Regionen zurückzufordern, wenn nach wenigen Jahren Verlagerungen der Produktion und/oder Arbeitsplatzabbau erfolgen.

In der Regel vernichten Subventionen mehr Arbeitsplätze - aufgrund der Steuer- und Abgabenlast, die sie verursachen - als sie auf der anderen Seite erhalten oder erzeugen. Die meisten Subventionen bieten demgegenüber keinen ausreichend hohen Nutzen und sind daher abzuschaffen.

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